Compliance-konforme Aufzeichnung
Die NFON AG, ein weltweit führender Anbieter von Cloud-Telefonanlagen, und die ASC Technologies AG stellen zur diesjährigen CeBIT (Halle 13, Stand C41) eine gemeinsame Voice Recording-Lösung vor, die beweissicher für die Finanzdienstleistungsbranche Sprache aufzeichnet: Neorecording. Im Zuge einer durch die EU erlassenen Richtlinie zum Schutz des Anlegers beim Wertpapierhandel (MiFID 2) sind ab 2017 Finanzdienstleister in allen Staaten der EU dazu verpflichtet, Beratungsgespräche beweissicher zu dokumentieren und über 15 Jahre zu archivieren. „Neorecording unterstützt das Finanzdienstleistungsgewerbe oder auch öffentliche Einrichtungen und Unternehmen dabei, entstandene Compliance-Anforderungen zu erfüllen“, sagt Marco Müller, Chief Operating Officer der ASC Technologies AG.
Die Antwort heißt: Cloud
„Insbesondere für selbstständige Handelsvertreter, beispielsweise von Finanzdienstleistern, stellt die Richtlinie eine enorme Herausforderung dar“, erklärt Jürgen Städing, CPO der NFON AG. „Mit Neorecording verfügt der Markt über ein einzigartiges Produkt. Zwei Herausforderungen werden gelöst: All-IP sowie die Dokumentations- und Archivierungsvorgaben durch MiFID 2“, so Jürgen Städing weiter. Neorecording ist ab sofort in Kombination mit der in Europa führenden Cloud-Telefonanlage NFON erhältlich. Der Kunde profitiert von Vorteilen wie hohem Einsparpotential, unbegrenzter Leistungsfähigkeit, intelligenten Funktionen, einfacher Bedienung und einer Cloud-Lösung ‚Made in Germany’. Zudem werden die Anforderungen der MiFID 2-Richtlinie erfüllt. Weiterhin umfasst Neorecording ein professionelles Dokumentationssystem, flexible Redundanzszenarien für höchste Ausfallsicherheit sowie State-of-the-Art Verschlüsselungsmechanismen für Unternehmen aller Größen und Branchen. So sind zum Beispiel auch kleine Handelsvertretungen oder große Filialisten optimal für die neuen gesetzlichen Anforderungen gerüstet, wenn Sie die NFON-Telefonanlage aus der Cloud mit Neorecording einsetzen.
Vertriebsstart zur CeBIT 2016
Erste NFON-Kunden haben bereits Neorecording im Einsatz. „Das Feedback ist sehr gut, wir haben den Nerv getroffen“, betont Jürgen Städing. „Grund genug, pünktlich zur CeBIT 2016 mit dem Vertrieb von Neorecording voll durchzustarten“. Mit dem Erwerb erhält der Kunde auch eine verstärkte Rechtssicherheit. Marco Müller: „Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht, die sich aus MiFID 2 ergeben, werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit hohen Bußgeldern geahndet. Jetzt zu handeln lohnt sich, denn ein Verstoß gegen die in der Richtlinie vorgeschriebenen Verhaltensweisen muss längst nicht vorsätzlich erfolgen“. Neorecording, ein gemeinsames Angebot der NFON AG und ASC Technologies AG, garantiert die Einhaltung der MiFID 2-Bestimmungen gegenüber Aufsichtsbehörden und ist ab sofort verfügbar.